toolpool© Maschinenvermietung

Pettenkoferstr. 15-17 • 68169 Mannheim
Unsere Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstags geschlossen

toolpool© - Unsere Mietbedingungen

1.
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, daß er diese Bedingungen anerkennt.
2.
Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung des Gegenstandes entstehen.
3.
Der Mieter erklärt ausdrücklich, in der Handhabung des Gegenstandes unterwiesen und mit ihr vertraut zu sein.
4.
Die Untervermietung des Gegenstandes und eine Benutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch toolpool gestattet.
5.
Der Mieter erhält den Gegenstand in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, den Gegenstand in diesem Zustand zu halten und entsprechend den Anweisungen und der Betriebsanleitung zu warten.
6.
Der Mieter verpflichtet sich, den Gegenstand in dem einwandfreien Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Die Kosten für Reparaturen, die durch gewöhnlichen Verschleiß notwendig werden, trägt toolpool. Für Reparaturen, die durch Gewalteinwirkung, unsachgemäße Handhabung oder der Betriebsanleitung zuwiderlaufende Wartung notwendig werden, haftet der Mieter. Die Beweislast trägt der Mieter.
7.
Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen des Gegenstandes unverzüglich (telefonisch) dem Vermieter zu melden und keine Reparaturversuche zu unternehmen.
8.
Geht ein Gegenstand verloren, wird er aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, unbrauchbar, oder wird er nicht binnen vier Wochen nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgebracht, trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung und zahlt außerdem die bis zur Wiederbeschafffung des Gegenstandes anfallende Miete, jedoch maximal bis in Höhe der zehnfachen Tagesmiete, gerechnet nach dem Zeitpunkt, zu dem toolpool vom Verlust des Gegenstandes in Kenntnis gesetzt wurde.
9.
toolpool haftet nicht für Folgeschäden, die durch den möglichen Ausfall eines Mietgerätes entstehen können.
10.
Ist der im Vertrag aufgeführte Mieter nicht auch Abholer/Empfänger der Mietsachen und Unterzeichner des Mietvertrages, so haftet der Unterzeichner des Mietvertrages für dessen Erfüllung.
11.
Alle ausgegebenen Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von toolpool.
12.
Basis für die Berechnung der Miete ist nicht die Zeit, in der eine Mietgerät tatsächlich benutzt wird, sondern die Zeit, in der ein Mietgerät dem Mieter zur Verfügung steht.
13.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sein, gelten trotzdem die übrigen weiter.
14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.


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68169 Mannheim
Telefon: (0621) 33 33 33